Häufig gestellte Fragen
Ja.
Sie können Ihre Reise kombinieren mit:
1. Hotelaufenthalten vor- oder nachher
2. mit anderen Reisen oder Reisebausteinen vor- oder nach Ihrer Reise
TIPP: Dazu buchen Sie die erste Reise ein, und fügen dann die anderen zum Reiseplaner hinzu. Sie können diese Bausteine nachher auch wiederlöschen oder verschieben und austauschen.
WICHTIG: Ausnahme sind Reisen mit festen Flugterminen, diese nur auf Rückfrage.
Ja.
Sie können Ihre Reise kombinieren mit:
1. Hotelaufenthalten vor- oder nachher
2. mit anderen Reisen oder Reisebausteinen vor- oder nach Ihrer Reise
TIPP: Dazu buchen Sie die erste Reise ein, und fügen dann die anderen zum Reiseplaner hinzu. Sie können diese Bausteine nachher auch wieder löschen oder verschieben und austauschen.
WICHTIG: Ausnahme sind Reisen mit festen Flugterminen, diese nur auf Rückfrage.
Selbstverständlich.
Nein. Wenn Sie bereits einige Tage früher anreisen weil Sie einen günstigen Flug gefunden haben, kümmern wir uns um die entsprechende Unterkunft bzw. um den Transfer (ggf. gegen Aufpreis), z.B. von Marrakech nach Agadir.
Die wichtigsten Flugverbindungen sind:
- Royal Air Maroc, täglich von Frankfurt nach Casablanca mit passenden innermarokkanischen Anschlußflügen, jedoch ohne innerdeutsche Verbindungen
- Lufthansa, ebenfalls täglich von Frankfurt nach Casablanca, mit innerdeutschen Verbindungen, aber keine Anschlußflüge innerhalb Marokkos /Landung gegen Mitternacht)
- TuifFly freitags von mehreren deutschen Flughäfen nach Marrakech und/oder Agadir (nur von November bis April)
- Condor montags ab Deutschland nach Agadir
- RyanAir 3x wöchentlich von Frankfurt-Hahn und Düsseldorf-Weeze nach Marrakech und Fez
- Iberia via Madrid nach Marrakech, Casablanca, Tanger
- Air France via Paris (Flughafenwechsel!) nach Marrakech oder Casablanca (ohne Flughafenwechsel)
- British Airways via London nach Marrakech, Casablanca, Tanger Alitalia via Milano
- Brussel Air via Brüssel
- Air Berlin und weitere Charterer dienstags nach Agadir
Ja. Es werden maximal die in der Reise angegebenen Teilnehmer an der Reise teilnehmen.
Gibt es für meine Rundreise andere Ausgangsorte als den angegebenen?
Ja. Sie können einen Transfer von vielen Orten in Marokko optional dazubuchen. Dazu wählen Sie bitte die Reise aus. Danach können Sie im REISEPLANER Transfers vom/zum Startort der Reise dazubuchen.
Keine Impfungen sind vorgeschrieben. Empfohlen wird ein Besuch beim Hausarzt.
Allgemein für alle Auslandreisen werden folgende Impfungen bzw. Auffrischung empfohlen:
Starrkrampf/Diphtherie, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis A.
Ist eine Malariaprophylaxe empfehlenswert oder ist dies kein Risikogebiet?
nein, für Marokko ist keine Malaria-Prophylaxe nötig.
Für die Einreise nach Marokko ist ein Reisepaß mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten erforderlich.
Die von Ihnen gebuchten Leistungen sind bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Bei kurzfristigen Reisen ist der Reisepreis sofort bei Buchungsbestätigung fällig.
Ihre Bezahlungsmöglichkeiten:
- Per Banküberweisung
- Barzahlung:
Dies ist nur in unserem Partnerbüro in München möglich - Per Kreditkarte:
Falls Sie nicht überweisen sondern lieber mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) zahlen möchten, bitten wir um folgende Angaben:
- Kartennummer und Ausstellungsland
- Gültigkeit
- Sicherheitsziffern (im Unterschriftsfeld)
Jedoch bitte nicht per e-mail sondern entweder per Fax oder telefonisch.
HINWEIS: Bei einer Zahlung mit Kreditkarte ist möglicherweise bereits eine Reiserücktrittsversicherung in den Serviceleistungen Ihres Kreditkarteninstituts enthalten. Diese müssen Sie dann ggf. nicht noch mal über uns abschließen.
Anzahlung: Die sofort fällige Anzahlung beträgt in der Regel 20 %. Ausnahmen sind kurzfristige Buchungen oder besondere Bedingungen der gebuchten Leistungen bzw. Buchungsbedingungen der Anbieter.
Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu begleichen.
Sicherungsscheine:Die Sicherungsscheine werden nach Eingang der Anzahlung ausgehändigt. Ein Sicherungsschein wird nur bei Buchung von mindestens 2 Leistungen ausgestellt.
Gutscheine/Voucher und Flugtickets:Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Rechnungsbetrages ausgehändigt.
Bei unseren Trekkingreisen im Atlasgebirge ist bereits eine Krankenversicherung inklusive.
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB.
Reise-Krankenversicherung
erstattet:die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
• Arzt- und Krankenhauskosten;
• Medikamente;
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.
Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von §§ 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht:
- Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten;
- Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle;
- Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe.
- Bei Reisen innerhalb Deutschlands und in den Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit
denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 4 AVB RK, 5 AVB AB.
Kranken-Rücktransport
ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 RT, 5 AVB AB.
Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich
an die Assistance.
Reise-Assistance
Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.
Haben Sie Fragen?
Wir beantworten Ihnen Diese gerne:
hier klicken für Ihre Frage an uns